Jetzt im Artikel: Kfz-Gutachter ✓ Wer ihn bezahlt ✓ Wer ihn beauftragt ✓ Wie ein Gutachten erstellt wird ✓ Welche Rolle die Versicherung dabei spielt
1. Kfz-Gutachter: Wann wird er gebraucht?
Ein Kfz-Gutachter wird immer dann benötigt, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Dieser Gutachter hat dann die Aufgabe, den entstandenen Schaden in Kosten genau zu benennen und einzuschätzen. Dadurch kann die zu „Schaden gekommene Person“ dann von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft den richtigen Betrag erstattet bekommen.
2. Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
In der Regel wird der Kfz-Gutachter von der Versicherung des sogenannten „Unfallverursachers“ bezahlt.
3. Wer beauftragt einen Kfz-Gutachter?
Der Kfz-Gutachter wird vom Versicherer in einem Kaskofall beauftragt. Wer eigenständig einen Gutachter beauftragt, muss natürlich die Kosten selbst tragen. Ansonsten übernimmt die Versicherung diese Kosten.
4. Wie wird ein Kfz-Gutachten erstellt?
Der Gutachter verschafft sich zuerst einen Überblick über den Schaden. Dazu gibt es allgemeine Auftrags- und Besichtigungshinweise, zu denen beispielsweise die Hinweise zu den Fahrzeugdaten und den Daten des Halters gehören. Auch der Zustand des Fahrzeuges bei der Besichtigung, die Besichtigungsbedingungen, die Vor- oder Altschäden werden beim Kfz-Gutachten berücksichtigt. Dann erfolgt ein genauer Bericht über den Fahrzeugzustand, bei dem der Schadenhergang und der Schadenumfang dokumentiert werden. So werden beispielsweise die Angaben des Fahrzeughalters zur Unfallursache etc. notiert. Wo wurde das Auto genau angestoßen? Wurde ein Teil irreversibel deformiert? Wurde beispielsweise die Auspuffanlage beschädigt? Dies und mehr wird exakt aufgeschrieben beim Gutachten. Dann wird noch der genaue Reparaturweg beschrieben. Der Instandsetzungshinweis ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium des Gutachtens. Der Arbeitsaufwand, die Arbeitswerte, die Kalkulation und die zu berücksichtigenden Werte sind ebenfalls Teil des Schreibens. Dazu gehört die Angabe über die Wertminderung nach dem Unfall und die Abzüge im Kfz-Haftpflichtfall. Der Wiederbeschaffungswert und der Restwert sind ebenfalls Komponenten des Gutachtens. Dazu gehören auch die Restwertermittlung, der Nutzungsausfall pro Tag maximal oder die Herabstufung können Elemente des Dokumentes sein (Schwake-Liste etc.). Am Ende des Gutachtens stehen eine Zusammenfassung und ein Schlusswort.
5. Welche Rolle spielt die Versicherung beim Kfz-Gutachten?
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Gutachters. Als Betroffener sollte man nach einem Verkehrsunfall einen zuverlässigen, erfahrenen oder unabhängigen Gutachter wählen. Oftmals haben jedoch die Versicherungsgruppen ihre bereits ausgewählten Kfz-Gutachter vor Ort, die sie dann stellen. Dieser sollte möglichst flexibel Termine stellen können und einen Vor-Ort-Service anbieten. Die direkte Abrechnung mit der Versicherung ist praktisch für den Besicherten, denn es entstehen dem Geschädigten so keine Kosten.
6. Was der Kfz-Gutachter genau macht und was er braucht
Ein Kfz-Gutachter nimmt alle Schäden, die am Fahrzeug des Unfallgeschädigten entstanden sind, genau „unter die Lupe“. Er erstellt das Unfallgutachten und dokumentiert sämtliche Mängel genau. Alle Mängel, die nachweislich auch vom Unfall stammen, schätzt er ein von den Kosten her. Wie groß ist der nötige Aufwand? Was wird die Reparatur genau kosten? Dies und mehr unternimmt der Gutachter. Der Betroffene, dem das beschädigte Fahrzeug gehört, benötigt seinen Kfz-Schein und natürlich das Fahrzeug selbst. Das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners ist ebenfalls wichtig, jedoch nicht unbedingt zwingend. Auch die Versicherung des Gegners wäre hilfreich. Bei Bagatellschäden ist ein Gutachter eher nicht nötig. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung würde einen Schaden immer herunterrechnen, daher empfiehlt es sich, den Gutachter der eigenen Versicherung zu wählen.
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